Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die mir häufiger gestellt werden (wird ständig überarbeitet).

Bereich Psychotherapie

Das neue Psychotherapeutengesetz legt fest, dass alle Studierenden, die vor dem 1.9.2020 mit dem Studium begonnen haben, nach alten Recht ausgebildet werden können. Auch pädagogische Abschlüsse, die vor dem 1.9.2020 begonnen wurden, berechtigen zur Ausbildung in KJP-Psychotherapie. Mit anderen Worten: Wer sein Studium der Sozialen Arbeit vor diesem Stichtag begonnen hat, der oder die darf nach den "alten" Regeln weitermachen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:in werden.

Alle, die mach dem 1.9.2020 begonnen haben zu studieren, müssen nach neuem Recht studieren und ein Bachelor-Master-Studium an einer Universität absolvieren, dass die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapie erfüllt und von der aufsichtsführenden Behörde berufsrechtlich anerkannt ist. Das bedeutet, dass es ein universitäres Studium im Fach Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie sein muss, (Fach)Hochschulabschlüsse genügen nicht und auch andere pädagogische Abschlüsse berechtigen nicht zum Zugang. Ein universitärer Master in Psychologie ohne Psychotherapieschwerpunkt (gem. Approbationsordnung) genügt auch nicht. Das heißt: Damit ist auch der Weg in die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für unsere Absolvent:innen verriegelt. Wer das doch unbedingt machen will, dem oder der bleibt leider keine andere Wahl, als noch mal "von vorne" zu beginnen und an einer Universität Psychologie zu studieren.

Am Ende des Bachelor/Masterstudium in Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie absolvieren die Studierenden eine Approbationsprüfung und erhalten die Approbation. Als approbierte Psychotherapeut*innen (ohne Fachkunde) müssen sie dann eine 5-jährige hauptberufliche Weiterbildung absolvieren und erhalten nach erfolgreichem Abschluß die Fachkunde im Gebiet der Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder der Neuropsychologischen Psychotherapie, s. Musterweiterbildungsordnung (MWBO), die noch in eine landesspezifische Weiterbildungsordnung überführt werden muss. Die WBO wird voraussichtlich im Sommer 2022 von der Delegiertenversammlung verabschiedet werden.

Fast alle deutschen Universitäten bieten den neuen Bachelor-Master-Studiengang an. In Hessen haben die Universitäten Kassel, Marburg, Gießen und Frankfurt in 2020 mit dem neuen Bachelor begonnen und im WS 2021 mit dem neuen Master. Dort, wo der neue BA noch nicht angeboten wird, gibt es zumeist Nachqualifikationsangebote, um in den neuen Master aufgenommen werden zu können. Die Situation in den anderen Bundesländern habe ich nicht recherchiert, gehe aber davon aus, dass an den meisten Unis eine ähnliche Situation herrschen wird. Erkundigen Sie sich, falls das Ganze überhaupt in Frage kommt, an der Uni Ihres Interesses. Ehrlich gesagt wird es für unsere Studierenden wohl kaum in Frage kommen, außer Sie haben wie oben geschrieben vor dem Stichtag begonnen. Wenn Sie diese Zeilen jetzt lesen, nachdem Sie erst kürzlich ein Studium bei uns begonnen haben, so rate ich Ihnen dringend, sich den gesamten Weg wirklich gut zu überlegen, denn tatsächlich addiert sich das komplette Studium an der Uni plus die fünfjährige Weiterbildung, die danach noch ansteht, auf in Summe 10 Jahre.

Hier noch einmal wichtige Links:

Psychotherapeutengesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/PsychThG.pdf

 

Approbationsordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html

 

Musterweiterbildungsordnung:

https://www.bptk.de/39-deutscher-psychotherapeutentag-mwbo-und-gesundheitspolitik/

 

https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2021/11/Muster-Weiterbildungsordnung_Psychotherapeut_innen-der-BPtK.pdf

 

Allgemeine Informationen:

www.psychotherapeutIn-werden.de.

 

Das hängt natürlich zuerst einmal entscheidend von Ihrer eigenen Ausrichtung ab. Es hat wenig Sinn, sich auf eine Ausbildung in X einzulassen, wenn Ihr Herz ganz und gar für Y schlägt - dazu sind diese Ausbildungen einfach zu umfangreich und anstrengend. Wenn Sie methodenoffen sind, dann haben Sie allerdings die Qual der Wahl. Es gliedert sich im wesentlichen in zwei Bereiche:

a) Ich will eines Tages eine eigene psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche eröffnen (ABER BITTE LESEN SIE HIERZU UNBEDINGT MEINE AUSFÜHRUNGEN ZUM GRUNDSATZTHEMA PSYCHOTHERAPIEAUSBILDUNG). --- Wenn das ihr Berufsziel ist, dann kommen nur die sogenannten gesetzlich anerkannten UND GLEICHZEITIG sozialrechtlich zugelassenen Verfahren in Frage. Und das sind im Moment nur Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie / Psychoanalyse sowie seit kurzer Zeit die Systemische Therapie. Da die Systemische Therapie hier noch sehr "frisch" dabei ist stehen noch weitreichende Vorbereitungen aus. Aber die Verbände sind dabei, sich auf die Teilnahme an der Versorgung einzustellen. Von den genannten Verfahren würde ich definitiv zu einer Systemischen Ausbildung, einer Verhaltenstherapieausbildung oder einer tiefenpsychologisch fundierten Ausbildung raten. Diese Modelle haben eine aus meiner Sicht absolut sichere Zukunft. Bei der Psychoanalyse sieht das nicht ganz so klar aus, was wiederum nur mit viel Aufwand zu erklären ist (siehe auch hierzu andere Quellen im Netz).

b) Eigene Praxis interessiert mich nicht, ich will in Kliniken, Beratungsstellen etc. arbeiten. --- Dann sind Sie eigentlich völlig frei, Sie sollten aber eine Ausbildung in einem zumindest noch als seriös geltenden Verfahren absolvieren. Dazu gibt es keine "offizielle" Liste, und ich werde auch hier keine veröffentlichen, weil ich nicht erpicht darauf bin, von Vertretern eines Verfahrens, das ich nicht nenne, unfreundliche Mails zu erhalten :-) Ich empfehle Ihnen stattdessen ein Buch, in dem aus meiner Sicht alle bedenkenswerten und empfehlenswerten Therapieverfahren ausführlich besprochen werden: Kriz, J. (2014). Grundkonzepte der Psychotherapie. Weinheim: Beltz. Grundsätzlich kann man aber in unserem (also dem sozialarbeiterischen) Bereich sagen, dass Sie abseits der eigenen Praxis mit einer systemischen Therapieausbildung m.E. am besten ausgebildet sind und auch die größte Anerkennung erfahren werden. Somit ist nach momentanem Stand im Grunde genommen die systemische Ausbildung die beste Wahl, weil Sie damit für alle Bereiche qualifiziert sind. Allerdings gibt es hier noch mal deutliche Unterschiede in dem zu bewältigenden Aufwand (es gibt Aus- und Weiterbildungen auf unterschiedlichsten Aufwands-Leveln).

Fragen zu T3b Methodisches Handeln I

Ja. BER und SORA sind beide Vorlesungen. GF und GRU sind Übungen. Jeweils ein Kurs in GF und ein Kurs in GRU, zu denen man sich anmelden muss, müssen belegt werden. In BER und SORA müssen Sie im einen Fach eine Hausarbeit schreiben und im anderen ein Referat halten. In geringeren Zahlen sind STA und R auch nach GRU oder GF verschiebbar. Klären Sie das bitte rechtzeitig mit Ihren Dozent*innen.

Bei uns nicht, nein. Da gibt es wegen der Verteilung auf Kleingruppen nur für GF und GRU Anmeldeprozeduren. Aber Sie müssen sich für alle Prüfungen im POS anmelden, denken Sie daran bitte!

In der Prüfungswoche liegen Listen aus, in die man sich mit Name, Mailadresse und Matrikelnummer eintragen kann.

In SORA und BER müssen im einen Fach eine Hausarbeit geschrieben und im anderen ein Referat gehalten werden - hier gibt es also Noten. In GF und GRU müssen Sie "qualifiziert teilnehmen", was bedeutet, dass eine Teilnehmerliste umgeht. Sie dürfen höchstens dreimal fehlen, ansonsten gilt die Veranstaltung als nicht besucht. Dabei interessiert der Grund Ihres Fernbleibens nicht.

Das bezieht sich zentral auf die Veranstaltungen GF und GRU. Das wichtigste ist zuerst einmal die hinreichend häufige Teilinahme - höchstens dreimal fehlen. Weitere Aspekte bezüglich der aktiven Mitarbeit in der Veranstaltung bespricht der/die DozentIn mit Ihnen.

Natürlich sollten Sie möglichst immer anwesend sein :-) Aber prinzipiell gibt es in unserer Fakultät keine Anwesenheitspflicht, mit wenigen Ausnahmen. In BER und SORA wird die Anwesenheit nicht kontrolliert, in GF und GRU hingegen läuft eine Anwesenheitsliste um. Sie dürfen höchstens dreimal fehlen, sonst gilt die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung als nicht erfolgreich. Der Grund des Fehlens ist dabei unerheblich - Sie müssen keine Atteste etc. vorlegen. Sie dürfen einfach nur nicht öfter als dreimal fehlen!

Modul K3bI und K3bII

Nein, sondern ENTWEDER K3bI oder K3bII.

Nein. Die Rechtsgrundlagen müssen der jeweiligen Managementveranstaltung entsprechen und umgekehrt. Also entweder MM1+MR1 oder MM2+MR2.

Bitte spechen Sie hierauf Ihre/n Dozent*in an, hier gab es in den vergangenen Semestern teilweise Variationen.

Wahlpflichtmodule

Prinzipiell gilt: so viele Sie wollen. In HF (Handlungsfelder) werden drei Veranstaltungen empfohlen, da drei Prüfungsleistungen erbracht werden müssen (ein Referat oder eine Studienarbeit benotet sowie zwei unbenotete Prüfungsleistungen). In MP (Medien-und Kulturpädagogik) werden auch drei Veranstaltungen empfohlen – zwei müssen jedoch belegt werden, da zwei Prüfungsleistungen erbracht werden müssen (beide benotet). Die Prüfungsleistungen in MP müssen jedoch nicht zwingend im 3. Semester erbracht werden.

In HF ein Referat oder eine Studienarbeit und zwei unbenotete Präsentationen. In MP müssen zwei Projektarbeiten erbracht werden.

Unter dem Begriff können verschiedene Leistungen zusammengefasst werden. In der Regel geben die Dozenten einen möglichen Leistungspool bekannt - beispielweise Präsentation, Recherchearbeit oder ein Stundenprotokoll.

Die Dozent*innen sind gehalten, in der Veranstaltung mögliche Themen vorzustellen und zu verteilen. Die Studierenden suchen sich ein Thema aus und besprechen den Inhalt mit den Dozent*innen, die ihrerseits aktiv bei der Vorbereitung der Studienarbeit helfen (je nach Anforderung der Aufgabe und Bedürfnissen des Studierenden; z. B. Strukturierung des Themas, Vergabe von Bewertungskriterien etc.).
Wichtig ist aber ganz zentral: Sie müssen in den ersten Semesterwochen Ihre Absicht erklären, eine Prüfungsleistung ablegen zu wollen. Das ist dann auch verbindlich! Die konkrete inhaltliche Abklärung kann dann später erfolgen.

Ja, die gibt es. Die Studierenden, die am offiziellen Verfahren teilnehmen haben die Möglichkeit, nach Ablauf der Frist noch Wechsel vorzunehmen. Diejenigen, die nach der Deadline kommen, erhalten keinerlei Zuteilung. Wenn sich mehr Studierende anmelden als Plätze in einer Veranstaltung sind, werden die Teilnehmer durch ein Losverfahren ermittelt. Der Rest landet auf der Warteliste. Teilnehmerliste inkl. Warteliste gehen dann an die DozentInnen. Wenn Studierende abspringen, melden diese sich entweder direkt bei der Dozentin oder bei Simone Brodbeck. Im letzteren Fall leitet sie die Abmeldung weiter und die Dozentin sollte die ersten Wartelisten-Studierenden anmailen und den Platz so vergeben. So läuft das in allen Wahlpflichtmodulen.

Ja, alle Sprachkurse unseres Sprachenzentrums werden auf das Studium angerechnet. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Anrechnung nicht möglich ist. Sie finden alle Infos dazu hier.

Grundsätzlich können Sie sich einen Sprachkurs aus unserem Zentrum für EIN beliebiges Wahlfplichtfach außer "Handlungstheorie" anerkennen lassen. Gehen Sie dafür wiefolgt vor:

  • Sprachkurs belegen und erfolgreich beenden
  • Nachweis dafür samt Note aus dem POS herunterladen
  • Den Nachweis an mich schicken, zusammen mit einer genauen Angabe, in welchem Wahlpflichtbereich Sie die Anrechnung wollen
  • in MP wird der Kurs dann automatisch mit Note eingetragen; in HT und MH müssen Sie dazu schreiben, ob Sie die Note wollen oder ein unbenotetes "bestanden"
  • Sie können im gesamten Studiengang grundsätzlich nur einen Sprachkurs einbringen! Die anderen noch nötigen Wahlpflichtfächer müssen Sie also noch belegen!

Wenn Sie die Bescheinigung mit den entsprechenden Angaben an mich geschickt haben, dann kümmere ich mich um den Rest und je nach Tempo des Prüfungsamts wird die Eintragung dann direkt im POS erfolgen.

Studium allgemein

Dazu müssen Sie nebst abgeschlossenem Grundstudium T3a und T3b komplett abgeschlossen haben.

Ja, das geht grundsätzlich. Wichtig ist nur, dass am Ende die 100 Tage Praxisstellenpräsenz zusammenkommen. Ideal ist es, wenn das bis zum Start des fünften Semesters abgeschlossen ist. Dann kann alles mit der Praxisstelle direkt verhandelt werden. Wenn die Praxisstelle keine Probleme sieht, die Bestätigung des erfolgreichen Praxissemesters rechtzeitig bereit zu stellen, dann läuft das gewissermaßen wie "normales Praxissemester am Stück". Etwas komplizierter ist, wenn das Praxissemester für längere Zeit unterbrochen werden muss und erst später fortgesetzt werden kann. Auch das ist möglich, da Sie das Praxissemester nicht fertig haben müssen, um mit den Leistungen des fünften Semesters fortzufahren (prinzipiell können Sie ja auch das ganze Praxissemester "schieben"). Auch in diesem Falle ist aber alles genau mit der Praxisstelle abzuklären und außerdem unbedingt Ulli Moll zu konsultieren, damit er über alles informiert ist und ggf. notwendige Schritte einleiten kann.

Formal wird beides erst mal gleich behandelt - Sie erhalten im POS ein "nicht ausreichend" und damit ist der erste Versuch gescheitert. Das ist noch nicht dramatisch, weil Sie ohne große weitere Nachteile die Leistung dann im nächsten geeigneten Semester nachholen können. Sie müssen nur aufpassen, dass Sie dabei keine Zulassungsbedingungen gefährden. So werden Sie zum Praxissemester beispielsweise nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Wenn Sie diese durch einen gescheiterten ersten Versuch nicht erfüllen haben Sie natürlich doch unangenehme Konsequenzen zu tragen.

Wenn Sie dann den zweiten Versuch auch nicht bestehen wird es etwas schwieriger, denn dann steht Ihnen auf jeden Fall erst einmal ein "Studienverlaufsgespräch" mit dem Studiendekan ins Haus. In diesem Gespräch machen wir uns ein Bild davon, was genau am schieflaufen sein könnte und wie es sichergestellt werden kann, dass Ihr Studienerfolg doch noch eintritt.

Ja, sofern es keine Überschneidungen mit Pflichtveranstaltungen aus dem aktuellen Semester gibt. Sie brauchen sich dann für die entsprechenden Veranstaltungen auch nicht speziell anzumelden. Gehen Sie einfach hin. Wenn Sie aber in einer solchen Veranstaltung eine Klausur mitschreiben wollen, dann müssen Sie sich für diese vorher im POS anmelden!

Erkundigen Sie sich bei dem/der VeranstaltungsleiterIn nach Richtlinien und Kriterien. Auf meiner Webseite finden Sie umfangreiche Richtlinien, Modellarbeiten etc. (siehe Menüpunkt Richtlinien), aber Sie sollten mit dem/der VeranstaltungsleiterIn erst klären, ob Sie sich an meinen Richtlinien orientieren dürfen.

Das Deckblatt für Prüfungsleistungen muss insgesamt 3-mal ausgefüllt abgegeben werden. (1x für den Dozenten mit der Prüfungsleistung – Studienarbeit oder Handout, 1x für das Prüfungsamt ohne Prüfungsleistung, 1x als Nachweis für Sie selbst).

In jedem Semester führe ich gemeinsam mit Simone Brodbeck eine Info-Veranstaltung zum Thema "Bachelor-Arbeit" durch. Achten Sie auf die Aushänge in der Fakultät bzw. der Webseite und kommen Sie zur Veranstaltung, da erfahren Sie alle wichtigen Details.

Ja, das geht grundsätzlich. Für Ihr Studium (Bachelor wie Master) können Sie prinzipiell alle Leistungen zur Anerkennung einreichen, die Sie vor Beginn des Studiums erbracht haben, wenn diese nicht Bestandteil Ihrer Hochschulzugangsberechtigung waren. Grundsätzlich anerkennungsfähig sind also zum Beispiel (aber nicht ausschließlich) Leistungen an anderen Hochschulen im Rahmen eines vorherigen Studiums, Leistungen im Rahmen von Aus- und Weiterbildung usw. Die tatsächliche Eignung Ihrer Leistung wird dann von den jeweiligen Fachvertreter:innen der entsprechenden Veranstaltung in unserer Fakultät geprüft. Das heißt: Sie wenden sich mit der Leistung, die Sie für anerkennungsswürdig halten, an jene/n ProfessorIn, der/die das Fach bei uns vertritt und beantragen die Prüfung Ihrer Leistung.

Ungünstigerweise müssen Sie sämtliche Anrechnungsanträge auf einem zentralen Formular vornehmen, welches Sie hier finden. Wie Sie sehen werden ist das auch das Formular, das für den Antrag der Zulassung auf höheres Semester zu nutzen ist. Das meine ich auch mit "ungünstigerweise". Lassen Sie sich hier nicht verunsichern, unser Prüfungsamt ist gerade dabei, ein besseres Formular zu entwickeln, aber leider ist coronabedingt sehr viel los und an Arbeit aufgelaufen, so dass wir momentan mit diesem Formular arbeiten müssen. Nehmen Sie also alles, was Sie als anrechenbar betrachten, hier mit auf und wenden Sie sich dann per Mail an die jeweils zuständigen Fachdozent:innen. Am Ende kommt das Dokument dann zu mir.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Felder in dem Dokument, die mit "von Antragsteller:in auszufüllen" auch wirklich ausfüllen müssen! Das ist insbesondere in der Tabelle ab Seite 2 nicht einfach, weil Sie hierzu in unserem Modulhandbuch auf die Suche nach den Modulen / Veranstaltungen gehen müssen, die zu den von Ihnen eingebrachten Leistungen passen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der Vielzahl der Anträge aber nur so arbeiten können! Es funktioniert nicht, dass Sie uns alles, was Sie so gemacht haben, zuschicken und dann erhoffen, dass wir heraussuchen, was da von unseren Modulen passen könnte. Also bitte so vorgehen:

1) Das zusammenstellen, was Sie einbringen wollen (inklusive offiziellem Benotungsnachweis und inhaltlichen Belegen, z. B. exakt die passenden Seiten aus dem Modulhandbuch; Veranstaltungspläne; Literaturlisten etc.). Dann die entsprechenden Angaben in die Spalten zu "Modulprüfungen an bisheriger Hochschule" eintragen. 

2) Aus unserem Modulhandbuch die Leistungen heraussuchen, die Ihrer Meinung nach passen könnten. Da brauchen Sie dann keine weiteren Belege aus unserem Modulhandbuch herauskopieren, nur die entsprechenden Angaben in die Spalten zu "Entsprechende Module im beantragten Studiengang HS Mannheim" ausfüllen.

Nur Anträge, die diesbezüglich vollständige Angaben enthalten, werden von uns bearbeitet! Wenn Sie ein Beispiel sehen wollen, wie so ein Antrag dann am Ende aussehen könnte (ohne ergänzende Unterlagen, nur das Antragsformular selbst) dann lesen Sie weiter und schauen Sie sich einmal den von mir vorbereiteten Antrag für die Erzieher:innen an.

Wenn Sie Erzieher:in sind: Bitte verwenden Sie in diesem Fall die von mir bereits vorausgefüllte Vorlage, die Sie hier downloaden können! Erzieher:innen wird bei uns pauschal bei Vorlage des Ausbildungszeugnisses das Modul H2/3 aus dem zweiten und dritten Semester anerkannt. Bitte schauen Sie für weitere Informationen ins Modulhandbuch. Wenn Sie denken, dass Sie noch für weitere Module Äquivalenzen nachweisen können (z. B. Pädagogik), so ergänzen Sie den Antrag entsprechend und reichen ihn dann bei mir ein.

Bitte beachten Sie dabei noch einen weiteren Punkt: Wenn Sie sich Leistungen im Gesamtgegenwert von mehr als 25 Credits anerkennen lassen, so wird dies auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet - diese wird dann um ein Semester verkürzt (dann ist es also tatsächlich vergleichbar mit einer Aufnahme ins höhere Fachsemester). Dies geschieht im Interesse der Gleichbehandlung aller Studierender; denn ansonsten hätten Sie für die restlichen noch zu erbringenden Leistungen relativ gesehen mehr Zeit als jene Studierende, die keine solchen Anerkennungen vorlegen können.

Ja, das geht. Das Verfahren an sich ähnelt am Anfang sehr stark der ganz "normalen" Bewerbung aufs erste Semester, aber es gibt durchaus viele Feinheiten, die auch noch zu beachten sind. Sie finden die genaue Vorgehensweise in der folgenden Handreichung zur Bewerbung auf ein höheres Semester (Achtung, es öffnet sich ein externes Dropbox-Fenster). 

Nein, das geht nicht! Grundsätzlich sollten Sie eine Prüfungsleistung natürlich sowieso immer in dem Semester erbringen, in dem Sie auch die Veranstaltung besuchen. Wenn das mal nicht klappt, dann können Sie es in Absprache mit der Dozentin oder dem Dozenten auch in einem Folgesemester machen, ohne an der Veranstaltung erneut teilzunehmen, aber eben nur dann, wenn die Veranstaltung auch noch mal läuft. Findet sie nicht statt, dann gibt es auch keine entsprechenden Slots im POS.

Im Dezember 2020 wurde hier eine Veränderung der bisherigen Regelung beschlossen. Und zwar können Sie dann, wenn Sie in Baden-Württemberg eine Erzieher:innenausbildung mit staatlicher Anerkennung gemacht haben, mit dieser tatsächlich sofort ein Studium an einer Hochschule (nicht Universität) aufnehmen. Das gilt rückwirkend bis zum Ausbildungsabschlussjahr 2015.